Der neue
MUSIC FUND SÜDTIROL
ist da!
MUSIC FUND SÜDTIROL
ist da!
Nach einer intensiven, fast dreijährigen Entwicklungsphase beruhend auf einer Idee und dem Konzept von PERFAS, ist die neue Wirtschaftsförderung für Musik mit dem Beschluss der Landesregierung vom 10.09.2024 Realität geworden.
Der MUSIC FUND SÜDTIROL wurde in Zusammenarbeit mit der Abteilung für Wirtschaftsentwicklung, dem Amt für Kultur und PERFAS entwickelt und zielt darauf ab, den Musik-Standort Südtirol zu stärken und regional, national sowie international attraktiver zu gestalten. Das Förderprogramm sieht die ganzheitliche Unterstützung eines Veröffentlichungs- und Produktionszyklus vor und berücksichtigt unterschiedlichste Sparten des Musikbusiness.
Welche Aufgabe hat die Förderung?
Der MUSIC FUND SÜDTIROL hat zur Aufgabe, die Produktion und wirtschaftliche Verwertung von Musikwerken zu fördern und den gesamten Zyklus einer Veröffentlichung (Produktion, Promotion & Vermarktung, Live-Aufführung) zu unterstützen und zu professionalisieren.
Der MUSIC FUND SÜDTIROL verfügt aktuell über ein Gesamtförderbudget von 270.000€. Es sind jährlich zwei Calls vorgesehen (im ersten Jahr des Bestehens 2024 gibt es nur EINEN CALL).
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind freiberuflich tätige Musiker:innen, Bands und Selbstständige, die eine Tätigkeit in der Musikbranche ausüben, sowie Unternehmen der Musikwirtschaft. Grundvoraussetzung, um einen Antrag zu stellen, ist eine Mehrwertsteuernummer („partita IVA“) oder eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UID).
Wie hoch sind die Beiträge und wie müssen diese ausgegeben werden?
Der Mindestbeitrag pro Antrag beträgt 10.000,- €, der Höchstbeitrag 100.000,- €. Antragstellende dürfen maximal 3 Anträge pro Call einreichen.
WICHTIG:
Im Rahmen der Musikförderung ist nachzuweisen, dass im Zuge der Produktion und wirtschaftlichen Verwertung des Musikwerkes anerkannte Herstellungskosten in Höhe von mindestens 120 % der Fördersumme in Südtirol ausgegeben werden. Antragstellende aus Südtirol und aus dem Ausland sind daher verpflichtet, 120 % der Fördersumme in Südtirol auszugeben. Somit profitiert die Südtiroler Musikwirtschaft direkt vom Förderprogramm.
Ein Rechenbeispiel:
Gesamtprojektkosten für Produktion, Promotion und Live: 20.000,- €
Bewilligter Beitrag: 15.000,- €
Zu belegende Ausgaben in Südtirol: 18.000,- €
Wer entscheidet über die Anträge?
Die Anträge eines jeden Calls werden von der Abteilung für Wirtschaftsentwicklung auf ihre Vollständigkeit überprüft und von einer Kommission von sieben unabhängigen Fach-Expert: innen aus der internationalen Musikbranche bewertet.
Bewertungskriterien sind unter anderem:
- Auswirkung der Projektherstellung auf die Kulturwirtschaft und das Ausbildungsangebot Südtirols
- Beitrag zur Stärkung des Kulturstandorts Südtirol und/oder zur Sichtbarkeit
- Erwartete Effekte für den Musikstandort Südtirol
- Marktchancen des Repertoires und der Künstler: in
Ab wann kann ich meinen Antrag stellen?
Mit dem Beschluss der Landesregierung vom 10. September 2024 tritt der MUSIC FUND SÜDTIROL in Kraft. Anträge für die 1. Förderrunde können ab sofort bei der Abteilung Wirtschaft eingereicht werden
(2 calls: 1.Frist – 10.Oktober, 2.Frist – 31.Oktober).
Wir von PERFAS freuen uns riesig, dass der MUSIC FUND nun an den Start geht und sind der festen Überzeugung, dass diese Förderung großen Anklang finden wird und wir damit auch die Musikwirtschaft in Südtirol auf ein neues Level heben werden.
Also, spread the news!
Für Rückfragen stehen euch die Abteilung Wirtschaft (https://home.provinz.bz.it/de/kontakte/1124) und natürlich unser PERFAS-Team gerne zur Verfügung:
E-Mail PERFAS: info@perfas.org
Telefon PERFAS: 0471 977468 in den Büro-Kernzeiten am Dienstag und Mittwoch von 9 bis 12 Uhr.